Kosten und Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Psychotherapie bei Vertragspsychotherapeuten, die über eine Kassenzulassung verfügen. Voraussetzungen hierfür sind die Ausbildung in einem Richtlinienverfahren (z.B. Verhaltenstherapie), Approbation und Eintrag ins Arztregister.
Privatversicherung und Beihilfe
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel übernimmt die Beihilfestelle die Kosten für eine Psychotherapie. Eine private Krankenversicherung kann sich in ihrem Tarif sehr von anderen Versicherungen unterscheiden. Je nach Tarif werden die Kosten für Psychotherapie unbegrenzt, für ein begrenztes jährliches Kontingent oder auch gar nicht übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab unbedingt, welche Bedingungen für Ihren Tarif gelten!
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten, wenn die Beschwerden in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein psychisches Trauma im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall entsteht. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Selbstzahler
Sie können natürlich auch selbst die Kosten für Ihre Therapie übernehmen. Wenn Sie die Sitzungen selbst zahlen, entfallen alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit dem Antrag zur Kostenübernahme stehen - die Behandlung kann ohne Verzögerung direkt begonnen werden. Auch Inhalte und Stundenumfang können dann stärker nach Ihren Bedürfnissen festgelegt werden. In bestimmten Fällen können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.